Häufig gestellte Fragen
Beschwerden
Wo kann ich Beschwerden über meinen Aufenthalt einreichen?
Blieb dein Ferienaufenthalt weit hinter deinen Erwartungen zurück? Ist die Unterkunft beispielsweise nicht sauber, das Schwimmbad (vorübergehend) geschlossen oder sind die anderen Einrichtungen vor Ort schmutzig? Dann kannst du dich entscheiden, eine Beschwerde einzureichen. Um dir bestmöglich zu helfen, bitten wir dich, die untenstehende Beschwerdeprozedur zu befolgen.
Schritt 1: Beschwerde vor Ort im Ferienpark einreichen Falls das Ferienpark nicht den Erwartungen entspricht, musst du deine Beschwerde zuerst direkt vor Ort und sofort beim Management des Ferienparks melden. Gib dem Ferienpark die Möglichkeit, die Beschwerde vor Ort zu lösen. Wenn du dies nicht tust, könntest du deine Rechte verlieren.
Schritt 2: Beschwerde schriftlich per E-Mail einreichen Falls die Beschwerde vom Ferienpark nicht zufriedenstellend gelöst wird, reiche die Beschwerde schriftlich bei uns über dieses Beschwerdeformular ein. Es ist gut zu wissen, dass das Ferienpark in ihren Bedingungen eine Frist für die Einreichung einer Beschwerde festlegen kann. Wenn die Frist überschritten wird, wird die Beschwerde nicht bearbeitet. Wir empfehlen daher, deine Beschwerde spätestens einen Monat nach Abreise aus dem Ferienpark schriftlich per E-Mail einzureichen. Sorge für ausreichende Beweise. Nutze gegebenenfalls Aussagen anderer Gäste, Fotos und/oder Videoaufnahmen.
Wir bemühen uns, die Beschwerde innerhalb von 2 Werktagen zu bearbeiten. Du erhältst eine Bestätigung, dass wir deine Beschwerde ordnungsgemäß erhalten haben. Eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen inhaltlich beantwortet, gerechnet ab dem Datum des Eingangs.
Ebenso kannst du deine Beschwerde über die Geschillencommissie beim Europäischen ODR-Portal einreichen.